Übungen durchführen oder nicht? Wir entschieden uns für beides.

Die rapid steigenden Fallzahlen führten zu zahlreichen Massnahmen durch den Bund. Die Botschaft ist klar. Reduziert die Kontakte. Deswegen sind auch nur noch Veranstaltungen bis 50 Personen und private Feiern bis 10 Personen erlaubt. Doch was ist mit Feuerwehr-Übungen? Diese Frage stellte sich auch das Kommando. Muss der Übungsbetrieb sogar eingestellt werden? Wie sieht es im neuen Jahr aus? Sind Übungen unter solchen Voraussetzungen überhaupt noch zu verantworten?

Der Stab setzte sich letzten Donnerstag intensiv mit diesen Fragen auseinander. Die Zeit drängte, denn schon am Abend stand eine Zugsübung mit 20 Angehörigen der Feuerwehr (AdF) auf dem Programm. Eine Nachfrage bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich ergab, dass der Übungsbetrieb grundsätzlich möglich ist. Es muss ein Schutzkonzept vorhanden sein und es gilt eine Maskenpflicht. Beides Vorgaben, die wir sowieso schon umgesetzt hatten. Der Entscheid lag somit beim Kommando und nun galt es Fragen über den Sinn, die Notwendigkeit, die Verantwortung,  usw. zu klären. Grundsätzlich machen wir Übungen für den Einsatz. Sprich wir üben, damit wir die Einsätze erfolgreich bewältigen können und die Sicherheit unserer AdF gewährleistet ist. Wir haben einen Auftrag für die Stadt Wetzikon und die Gemeinde Seegräben zu erfüllen. Bereits im Frühjahr konnten wir während fast drei Monaten keine Übungen machen. Bis Ende Jahr stehen noch jeweils zwei Zugsübungen mit den Zügen 1 bis 3 sowie Fachdienstübungen auf dem Programm. Wäre der Übungsbetrieb per sofort eingestellt worden, hätten wir dieses Jahr einige Übungen verpasst.

Das Kommando überprüfte nun alle anstehenden Übungen auf ihre Notwendigkeit. Die anstehenden Übungen im Brandhaus ist für unsere AdF eine sehr wichtige Übung. Im Brandhaus kann unter realen Bedingungen die Brandbekämpfung trainiert werden. Das gibt der Mannschaft Sicherheit, um im Ernstfall richtig zu reagieren. Doch kann im Brandhaus das Schutzkonzept und die Maskentragpflicht eingehalten werden? Es gibt doch immer wieder Situationen, bei welchen man ohne Maske da steht (beim an- und abziehen der Atemschutzmaske). Nach eingehenden Gesprächen entschied sich der Stab, die Übungen im Brandhaus Riedikon durchzuführen. Unter der Voraussetzung, dass das Schutzkonzept eingehalten werden kann. Ansonsten wir die Übung sofort abgebrochen und die weiteren Übungen gestrichen.

Zu Beginn der ersten Übung im Brandhaus wurden sämtlich AdF nochmals eingehend über das Schutzkonzept informiert. Der Appell zeigte Wirkung und so konnte die Übung problemlos durchgeführt werden. Die weiteren Übungen im Brandhaus können somit wie geplant absolviert werden. Den AdF wurde jedoch freigestellt, ob sie an der Übung teilnehmen oder nicht. Für einmal besteht keine Besuchspflicht. Wem das Risiko trotz Schutzkonzept zu gross ist, muss nicht kommen.

Ebenfalls im Programm belassen wurde der Wiederholungskurs für Herzdruckmassage für die Zugsanitäter. Dieser Kurs wird unter Einhaltung von einem Schutzkonzept beim Rettungsdienst absolviert.

Auf der Strecke bleiben die Abschlussübungen der jeweiligen Züge und die Fachdienstübung Verkehr vom Zug 4. Die Notwendigkeit dieser Übungen ist nicht gegeben. Bereits schon länger abgesagt wurde die Abschlussübung mit der gesamten Mannschaft.

 

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